Einfache Steuererklärung für Rentner und Rentnerinnen

Als erfahrene Steuerprofis kümmern wir uns um Ihre Einkommensteuererklärung – schnell, sicher und transparent

Steuererklärung im Rentenalter?
Wir schaffen Klarheit.

Viele Rentnerinnen und Rentner gehen davon aus, dass mit dem Eintritt in den Ruhestand keine Steuererklärung mehr notwendig ist. Diese Annahme ist jedoch in der Regel nicht korrekt. Auch im Rentenalter kann eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung bestehen. Wir übernehmen Ihre Einkommensteuererklärung als Rentner komplett, von der Datenerfassung bis zur Abgabe beim Finanzamt.


Hintergrund: Besteuerung der Rente

Seit der Einführung des sogenannten Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zunehmend steuerpflichtig. Der zu versteuernde Anteil der Rente steigt jedes Jahr für neue Rentnerjahrgänge an.

Das bedeutet: Wer heute in Rente geht, muss einen größeren Teil seiner Rente versteuern als frühere Generationen.

Beispiel: Wer im Jahr 2005 in Rente ging, musste nur 50 % der Rente versteuern. Für Rentenbeginn im Jahr 2026 liegt dieser Anteil bereits bei 84 % – Tendenz weiter steigend.

der Rentner geben eine Steuererklärung ab.
1 %
für Steuererklärung - von Datenerfassung bis Abgabe.
ab 1

Lassen Sie Ihre Einkommensteuererklärung professionell erstellen – schnell, sicher und zum festen Preis.

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Wann Rentner steuerpflichtig sind

Ob eine Steuererklärung erforderlich ist, hängt davon ab, ob das gesamte Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Dieser beträgt im Jahr 2026 12.348 € für Ledige bzw. 24.696 € für Verheiratete. Neben der gesetzlichen Rente werden auch andere Einkünfte berücksichtigt, zum Beispiel Betriebsrenten oder private Rentenversicherungen.

Wenn Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, helfen wir Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und Ihre Steuererklärung einfach, stressfrei und zum festen Preis zu erledigen.

Unser Angebot für Sie

Wir übernehmen Ihre Einkommensteuererklärung als Rentner komplett – von der Datenerfassung bis zur Abgabe beim Finanzamt.

Und das Beste: Sie wissen von Anfang an, was es kostet.

Häufig gestellte Fragen

Das Thema Steuererklärung wirft oft viele Fragen auf. Deshalb beantworten wir hier die häufigsten Fragen rund um die Steuererklärung für Rentner.

Rentner müssen in der Regel eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre Einkünfte zum Beispiel aus der gesetzlichen Rente, Pensionen oder zusätzlichen Einnahmen den steuerfreien Grundbetrag übersteigen. Rentner, deren Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen, können sich von der Abgabe einer Steuererklärung befreien lassen.

Rentner müssen in der Regel eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre Einkünfte zum Beispiel aus der gesetzlichen Rente, Pensionen oder zusätzlichen Einnahmen den steuerfreien Grundbetrag übersteigen. Rentner, deren Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen, können sich von der Abgabe einer Steuererklärung befreien lassen.

Ja, wenn Ihre Steuerlast im vergangenen Jahr eine bestimmte Höhe überschritten hat, kann das Finanzamt vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzen. Diese Zahlungen sollen verhindern, dass am Jahresende eine hohe Nachzahlung entsteht.

Haben Sie noch Fragen oder benötigen Sie ein individuelles Angebot?

Sie haben Fragen zur Steuererklärung im Ruhestand oder wünschen ein individuelles Angebot?

Unser erfahrenes Team unterstützt Sie gerne dabei, Ihre Steuerangelegenheiten einfach und verständlich zu klären. Kontaktieren Sie uns gerne.